5G - Mitspracherecht

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Mit dem technischen Fortschritt ist das so eine Sache. Neue Technologien versprechen Fortschritt und gesellschaftlichen Nutzen. Durch ihre Neuheit sind uns aber nicht alle zukünftigen Konsequenzen bekannt.

So war das mit den Röntgenstrahlen, der Elektrizität oder dem Automobil. Diese Technologien sind nun nach langer Forschungsarbeit ausgereift. Über ihre langfristigen Auswirkungen sind wir uns bewusst. Wir wissen, dass Autos höchst nützlich, aber schädlich zugleich sind. Aber wir sind hier grundsätzlich zum Schluss gekommen, dass wir aufgrund des gesellschaftlichen Nutzens die Risiken in Kauf nehmen.

Mobilfunk Technologien, egal welcher Generation, sind noch etwas relativ Neues für uns. Forschungen dazu laufen, aber niemand kann sagen, wie Mobilfunkstrahlen langfristig auf den Menschen wirken.

Deswegen herrscht aktuell große Verunsicherung über die neue 5G Mobilfunk Übertragungstechnologie.

Klar ist, dass die Strahlenbelastung dieser Kommunikationstechnologie Auswirkungen auf uns hat. Welche genau lässt sich noch nicht sagen, denn es gibt keine Langzeitstudien dafür.

Risiken von Mobilfunk und Strahlenbelastung, speziell im Zusammenhang mit der Einführung von 5G, sind deutlich breiter als bisher zu erörtern und wissenschaftlich fundiert zu analysieren. 

Unsere aktuelle Rechtslage und die Anwendungen der gesetzlichen Bestimmungen nehmen derzeit auf die ungesicherte Faktenlage zu 5G keine Rücksicht. Betroffene Nachbarn einer geplanten Sendeanlage haben keine Parteistellung, können also keinen Einspruch erheben.  Mikro- wie Picozellen, die für die Nachrüstung auf 5G bei bestehenden Sendeanlagen installiert werden, fallen unter die baubewilligungsfreien Vorhaben.

Die Grünen sprechen sich daher aus, dass auf die bestehende Problematik von 5G Rücksicht genommen wird und die Rechtslage und ihre Auslegung an die noch nicht gesicherte Faktenlage angepasst wird.

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