Shortcut aus dem Gemeinderat
Heute wurde ein Meilenstein zum Bodenschutz beschlossen! Ein neues Sachbereichskonzept stellt sicher, dass Boden in unserer Gemeinde geschützt und Entwicklung trotzdem ermöglicht wird.
3,3 Hektar Boden werden allein in der Steiermark täglich verbaut. Wir brauchen aber gesunden Boden zum Leben. Als Hitzeschutz, Hochwasserschutz, Schutz vorm Artensterben und für die Ernährungssicherheit.
Auf Asphalt wachsen keine Erdäpfel.
Das wissen die Menschen. Sie sagen uns oft genug, dass ihnen das Zubetonieren Sorgen bereitet. Anstoß für diese Verordnung, die heute beschlossen wurde, waren besorgte Bürger:innen, die sich zusammen getan haben und sich aktiv im Vorfeld eingebracht haben. Ihnen gilt unser Dank!
Gleisdorf war Vorreiterin in der Solarenergie und jetzt wird Gleisdorf zu einer Vorreiterin beim Bodenschutz. Gemeinden, die eine Bodenschutz-Verordnung haben, gibt’s nämlich kaum.
Die Versiegelungsbilanz ist ein zentraler Baustein dieser neuen Verordnung. In Gleisdorf sind 36% des Gemeinde-Kerngebiets versiegelt. Pro Einwohner:in in diesem Gebiet sind das 231,44 Quadratmeter. Dieser Wert darf sich nicht verschlechtern, so legt es das neue Sachbereichskonzept fest.
Mit dieser Verordnung sind Bodenschutz und Entwicklung möglich.
Diese Bodenschutz-Verordnung, die als Rechtstext Bautätigkeit und Grüngestaltung in Gleisdorf regelt, ist gleichzeitig ein lebendiges Papier. Der Erfolg dieser Bodenschutz-Verordnung hängt nicht nur von der Verwaltung, von der Politik, sondern auch von Ihnen ab, liebe Gleisdorfer:innen. Sie entscheiden, wie Sie Ihre Einfahrt gestalten, Ihren Vorgarten, Ihre Geschäftsflächen.
Wir alle gestalten unseren Lebensraum und der soll auch in Zukunft grün bleiben.
Details und Erklärungen zum neuen Sachbereichskonzept “Grünraum und Bodenschutz” finden Sie hier.
Das gesamte Konzept samt Anhängen liegt zur Einsichtnahme auf der Gemeinde auf.
Die Sitzung wurde live übertragen. Sie kann 7 Tage lang hier nachgesehen werden.
Weiteres zentrales Element dieser Sitzung war der Rechnungsabschluss. Hier wurde eine Korrektur von Beteiligungen vorgenommen. Diese Korrektur war nicht unerheblich. Es geht um 37 Mio EUR, also etwa 1/5 unserer Substanz. Eine Substanz, die es nie gegeben hat, wird zu Lasten des Eigenkapitals korrigiert. Es ist gut, dass dieser Fehler erkannt wurde und nun korrigiert wird. Im Bericht zum Rechnungsabschluss hätte diese erhebliche Veränderung einen ausführlichere Erklärung verdient.