Shortcut aus dem Gemeinderat - September 2023

In der heutigen Gemeinderatssitzung waren für uns Grüne drei Punkte wesentlich: 

  • Das Budget Update (Nachtragsvoranschlag)

  • Der Verkauf eines Gemeinde-Gebäudes am Florianiplatz (alte Sonderschule)

  • Das Sachbereichskonzept Grünraum und Bodenschutz

 Verkauf Gemeindegebäude: alte Sonderschule

Gehört einem das erste Haus am Platz, hat man Glück und alle Gestaltungsmöglichkeiten. Der Platz, von dem wir sprechen, der Florianiplatz wird 2025ff umgestaltet und aufgewertet. Das wird sich positiv auf die Immobilienpreise dort auswirken. Noch besitzt die Gemeinde diese Schlüsselimmobilie. Sie soll an einen Investor verkauft werden. 

Für uns Grüne stellt sich die Frage: Welchen Nutzen hat der Verkauf der Immobilie für die Gleisdorfer:innen? Wird hier ein kluges Konzept umgesetzt? Das ist noch unklar und vertraglich gänzlich offen gehalten.

In anderen Gemeinden wie z.B. in Graz, werden detaillierte Verträge zwischen der Gemeinde und dem Investor geschlossen, um sicher zu gehen, dass die besten Ideen umgesetzt und nachhaltige, gute Lösungen für die Gesellschaft gefunden werden. 

Gleisdorf hat die besten Ideen verdient. Da wir das mit dem vorliegenden Vertrag nicht gesichert sehen, haben wir dem Verkauf nicht zugestimmt. 

Gleisdorf wird zur Stadt der schönen Wege

Ein neues Sachbereichskonzept soll das bewerkstelligen, Grünraum in der Stadt sichern und diesen sogar erweitern. Gleisdorf ist damit als Stadt Vorreiterin. Die Ziele, die in diesem Konzept festgeschrieben sind, sind ehrgeizig. Der Klimawandel und die Bodenverschwendung machen den Menschen Sorgen. Dieses neue Konzept bietet große Chancen, dem entgegen zu wirken, Gleisdorfs Grün zu erhalten und unsere Stadt zur Stadt der grünen Wege zu machen. Danke an alle, die sich dafür eingesetzt und hier mitgewirkt haben. 

Das Budget Update: Nachtragsvoranschlag (NVA)

Der Nachtragsvoranschlag kommt mehrere Monate zu spät. Das Gesetz sieht hier einen Zeitlauf vor und das macht auch Sinn. Der Gemeinderat gibt über das Budget einen klaren Handlungsspielraum bei den Finanzen vor, der bindend ist. Die notwendigen Geldmittel müssen vor einer Beauftragung sichergestellt sein. Sobald klar ist, dass das mit dem gültigen Budget nicht geht, ist ein Update (ein Nachtragsvoranschlag) zu machen.

Wer’s ganz genau wissen will, kann unten nachlesen.  

Die Zahlen im NVA weisen ein Minus von 1,3 Millionen EUR aus. Nur durch das Auflösen einer Rücklage konnte dieses Minus ausgeglichen werden. Das ist nicht schönzureden. Uns Grünen ist es wichtig, dass über eine Strategie gesprochen wird, damit die Gemeinde ihren laufenden Betrieb plus den Werteverlust aus eigener Kraft finanzieren kann. Zugestimmt haben wir dem Nachtragsvoranschlag dennoch, da er korrekt berechnet wurde. Auf korrekte Zeitabläufe werden wir weiterhin bestehen.

“Der Bürgermeister ist verpflichtet, dem Gemeinderat einen NVA vorzulegen, wenn… Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionsvorhaben … verbucht oder geleistet werden sollen.” § 78 GemO

“Ein Antrag auf Genehmigung von außer- oder überplanmäßigen Ausgaben darf nur gestellt werden, wenn gleichzeitig für die Bedeckung vorgesorgt wird.” § 21 GHO

“Bei Mittelverwendungen für investive Vorhaben muss die Bereitstellung der Finanzmittel vor Beginn oder Beauftragung der Investition gesichert sein.” § 75 GHO

Diesen Shortcut haben für Sie verfasst:
Adelheid Berger und Katharina Schellnegger

Die Sitzung wurde online übertragen. Sie können Sie 7 Tage lang nachsehen.

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