Gleisdorfs Bodenschutz
Der Gleisdorfer Gemeinderat hat nach Druck aus der Bevölkerung eine Änderung des Stadtentwicklungskonzepts beschlossen und sich damit festgelegt, dass es in Zukunft keine Verschlechterung geben darf, was den Grad der Versiegelung betrifft – als erste steirische Gemeinde überhaupt.
Die Stadt Gleisdorf nimmt eine Vorreiterrolle im Bodenschutz ein: Das sogenannte „Sachbereichskonzept zu Grünraum und Bodenschutz“ ist in der Steiermark das erste seiner Art und geht auf den Wunsch aus der Bevölkerung zurück, die Grün- und Freizeiträume bestmöglich zu sichern. Festgehalten wird darin das Ziel „mehr Grünraum in der Stadt“ für eine bessere Aufenthaltsqualität, für mehr Artenvielfalt und für eine bessere Speicherung des Regenwassers. Beim Bodenschutz verfolgt die Stadt das langfristige Ziel der „Netto-Null“ beim Flächenverbrauch. Die Bodenversiegelung je Einwohner:in soll verringert werden.
Das Bodenschutz- und Grünraumkonzept ist die Grundlage für die Stadt Gleisdorf, um ihrer Verantwortung für einerseits leistbaren, aber auch lebenswerten Lebensraum gerecht zu werden. Zentral dabei sind die Erhaltung und die Förderung von Grünflächen, sowie im Gegenzug die Vermeidung von weiteren dauerhaft versiegelten Flächen.
"Wir alle gestalten unseren Lebensraum, und der soll auch in Zukunft grün bleiben."
- Vizebürgermeisterin Katharina Schellnegger
Wo möglich, möchte die Stadt mit diesem Konzept, zu dem sie sich selbst verpflichtet hat, dafür sorgen, dass kein neues Bauland gewidmet wird, dafür aber bestehende bebaute oder bebaubare Flächen besser genutzt werden.
Verbindliche Vorgaben und Anreize für eine „Entsiegelung“ bereits bebauter Flächen und eine gleichzeitige Begrünung des gesamten Stadtbilds sollen Privatpersonen und der Gemeinde helfen, ein gutes Gleichgewicht zwischen Wohn- und Geschäftsflächen und Grünraum zu finden.
Zentraler Baustein der Verordnung ist die Versiegelungsbilanz. In Gleisdorf sind 36 Prozent des Gemeinde-Kerngebiets versiegelt, was einer durchschnittlichen versiegelten Fläche von 231,44 Quadratmetern pro Einwohner:in entspricht. Dieser Wert soll nicht weiter steigen.
„Wir brauchen gesunden Boden. Das wissen die Menschen. Sie sagen uns oft genug, dass ihnen das Zubetonieren Sorgen bereitet. Anstoß für diese Verordnung waren besorgte Bürger:innen, die sich zusammen getan haben und sich auch aktiv im Vorfeld eingebracht haben. Ihnen gilt mein Dank!“